Unverbindliche telefonische Beratung

Die Möglichkeit, die eigene Telefonnummer bei einem Anbieterwechsel zu behalten. In Deutschland ist die Rufnummernportierung gesetzlich geregelt und im §46 des Telekommunikationsgesetzes (TKG) festgelegt. Die Rufnummernportierung erfordert technisch die Trennung der Nummer von der physischen Leitung und die Zuordnung zu einem neuen Anbieter