Unverbindliche telefonische Beratung

Allgemeine Geschäfts­bedingungen

Tell-Phone Deutschland GmbH | Stand Oktober 2020
Artikel 1 Definitionen
  •  Anschluss: die Möglichkeit, die von Tell-Phone Deutschland GmbH angebotenen und von dem Vertragspartner bestellten Dienste zu nutzen.
  • Allgemeine Geschäftsbedingungen: die nachfolgend in diesem Annex aufgeführten Bedingungen, kurz AGB genannt.
  • Annex: ein Dokument, das Vertragsbestandteil ist, in dem die Lieferbedingungen bezüglich der Dienste aufgeführt werden. Die jeweiligen Annexe werden in dem betreffenden Vertrag genannt.
  • Ausrüstung: die für die Lieferung der Dienste an den Vertragspartner bereitgestellte Ausrüstung, z. B. Hard- und/oder Software, Anlagen, Kabel, physische Verbindungen und Instrumente.
  • Vertragspartner: die Partei, mit der Tell-Phone Deutschland GmbH einen Vertrag über die Lieferung der Dienste eingegangen ist.
  • Dienst(e): (Telekommunikations-)Dienste und Ausrüstung, die TellPhone Deutschland GmbH dem Vertragspartner vertragsgemäß bereitstellt.
  • Vertrag: jeder Vertrag zwischen Tell-Phone Deutschland GmbH und dem Vertragspartner über die Lieferung von Diensten, der in der Regel aus mehreren Dokumenten besteht, in denen die allgemeinen und spezifischen Bedingungen hinsichtlich der Lieferung der Dienste aufgeführt sind. 
  • Tell-Phone Deutschland GmbH, Hauptstr. 24b, 23845 Oering, eingetragen beim Amtsgericht Kiel, HRB 18986 KI
 
Artikel 2 Geltungsbereich

2.1 Diese Allgemeinen Geschäftsbedingungen gelten für alle Vertragsangebote und Verträge mit einem Vertragspartner, es sei denn, die Parteien haben ausdrücklich schriftlich etwas Anderes vereinbart. Einkaufs- oder andere Allgemeine Geschäftsbedingungen des Vertragspartners finden keine Anwendung.

2.2 Diese Allgemeinen Geschäftsbedingungen gelten ebenfalls für alle zukünftigen Verträge zwischen Tell-Phone Deutschland GmbH und dem Vertragspartner, es sei denn, es wurde schriftlich etwas Anderes vereinbart.

2.3 Bei sich widersprechenden Bestimmungen in den Vertragsdokumenten, gelten vorrangig die Bestimmungen in den Annexen und nachrangig die Bestimmungen aus anderen zu dem Vertrag gehörenden Dokumenten.

Artikel 3 Vertrag

3.1 Der Vertragspartner ist verpflichtet, die folgenden Informationen zu erteilen: a. natürliche Person: auf Anfrage von Tell-Phone Deutschland GmbH einen Personalausweis oder einen anderweitigen Nachweis eines festen Wohnsitzes in Deutschland; b. juristische Person: einen aktuellen Handelsregisterauszug oder Gewerbeanmeldung

Artikel 4 Dienstniveau

4.1 Details über die Dienste werden in der betreffenden Dienstbeschreibung auf der Webseite erläutert. Tell-Phone Deutschland GmbH behält sich das Recht vor, die Dienstbeschreibung anzupassen.

Artikel 5 Nummern etc.

5.1 Tell-Phone Deutschland GmbH haftet nicht für Schäden aufgrund Änderungen des nationalen Nummernplans bzw. aufgrund anderer Gesetzgebung, durch die eine unbeeinträchtigte Nutzung der dem Vertragspartner zur Verfügung gestellten Nummern und dergleichen nicht möglich ist.

5.2 Der Vertragspartner unterlässt Handlungen oder die Nutzung von Nummern und dergleichen, soweit dies mit dem nationalen Nummernplan und anderer anzuwendenden Gesetzgebung im Widerspruch steht.

Artikel 6 Tarife

6.1 Tarife, die Tell-Phone Deutschland GmbH dem Vertragspartner für Dienste berechnet, werden im Vertrag und auf www.tell-phone.de aufgeführt.

6.2 Sofern schriftlich nicht etwas Anderes vereinbart wurde, berechnet Tell-Phone Deutschland GmbH dem Vertragspartner: a. einen nutzungs- und zweckabhängigen Tarif. Dieser Tarif wird in Zeiteinheiten von einer Minute berechnet; b. einen mit dem Vertragspartner vereinbarten monatlichen festen Tarif (aufgeführt im Vertrag); c. einen einmaligen Tarif für die Installation und/oder Lieferung des Dienstes.

6.3 Sofern nicht ausdrücklich etwas Anderes angegeben wird, verstehen sich alle genannten Beträge ohne Steuern.

6.4 Tell-Phone Deutschland GmbH ist jederzeit berechtigt, die in Artikel 6.2a genannten Tarife sowie Ermäßigungsprozentsätze zu ändern. Über eine Tariferhöhung informiert Tell-Phone Deutschland GmbH den Vertragspartner 15 Tage vorab.

6.5 Tell-Phone Deutschland GmbH ist berechtigt, den in Artikel 6.2b genannten Tarif unter Einhaltung einer Frist von einem Kalendermonat zu ändern. Falls der Vertragspartner mit dieser Tariferhöhung nicht einverstanden ist, kann er den Vertrag zum Datum, ab dem die Tariferhöhung gilt, beenden. In diesem Fall hat der Vertragspartner gegenüber Tell-Phone Deutschland GmbH keinen Anspruch auf Vertragserfüllung.

Artikel 7 Fakturierung und Bezahlung

7.1 Tell-Phone Deutschland GmbH sendet dem Vertragspartner monatlich eine Rechnung über die gelieferten Dienste.

7.2 Falls die Zahlung nicht mittels einer Einzugsermächtigung erfolgt, hat der Vertragspartner die Rechnung innerhalb von 7 Tagen nach Rechnungsdatum zu zahlen.

7.3 Als bindende Grundlage der Fakturierung dienen die durch TellPhone Deutschland GmbH registrierten Daten bezüglich des Anschlusses und dessen Nutzung.

7.4 Falls der Vertragspartner mit dem fakturierten Betrag nicht einverstanden ist, hat er dies innerhalb von 14 Tagen nach Rechnungsdatum Tell-Phone Deutschland GmbH schriftlich anzuzeigen. Die Aussetzung der Zahlung ist nur gestattet, wenn Tell-Phone Deutschland GmbH diesbezüglich eine schriftliche Zustimmung erteilt hat.

7.5 Falls eine Beschwerde nach Überprüfung durch Tell-Phone Deutschland GmbH unbegründet ist, gehen die bei der Überprüfung angefallenen, angemessenen Kosten zu Lasten des Vertragspartners. Für die Beurteilung einer Beschwerde sind die durch Tell-Phone Deutschland GmbH generierten Daten ausschlaggebend.

7.6 Falls der Vertragspartner nicht fristgemäß zahlt, gerät er automatisch in Verzug, ohne dass es einer Inverzugsetzung bedarf. In diesem Fall werden sämtliche Forderungen von Tell-Phone Deutschland GmbH gegen den Vertragspartner fällig. Tell-Phone Deutschland GmbH ist berechtigt, die gesetzlich geschuldeten Zinsen über den gesamten ausstehenden Betrag zu fordern. Tell-Phone Deutschland GmbH ist berechtigt, Ersatz der Inkassokosten zu verlangen. Der Vertragspartner schuldet die gesetzlichen Zinsen ab Fälligkeit der Rechnung.

7.7 Der Vertragspartner ist nicht berechtigt, mit einer gegen Tell-Phone Deutschland GmbH bestehenden Forderung aufzurechnen.

Artikel 8 (Begrenzung der) Haftung

8.1 Tell-Phone Deutschland GmbH haftet nicht für Schäden aufgrund von Nicht- oder Schlechtfunktion ihrer Dienste oder der Ausrüstung, es sei denn, dass dies auf einer vorsätzlichen oder grob fahrlässigen Pflichtverletzung von Tell-Phone Deutschland GmbH beruht.

8.2 Tell-Phone Deutschland GmbH haftet nicht für die Art und Weise, wie der Vertragspartner die durch Tell-Phone Deutschland GmbH gelieferten Dienste und/oder Ausrüstung nutzt. Insbesondere stellt der Vertragspartner Tell-Phone Deutschland GmbH von Ansprüchen Dritter frei, die Bezug haben zum Inhalt des Daten-/Internet-/Sprachverkehrs und den Daten, die der Vertragspartner mittels der Dienste versendet.

8.3 Sofern Tell-Phone Deutschland GmbH aufgrund eigenen Verschuldens haftet, ist die Haftung begrenzt auf Sachschäden, die in unmittelbarem Zusammenhang mit der Pflichtverletzung stehen. Die Haftung für mit-telbare- oder Folgeschäden (z. B. entgangener Gewinn und/oder Umsatz) ist ausgeschlossen. Die Haftung für Schäden des Vertragspartners aufgrund der Nichtfunktion einer telefonischen Stand Oktober 2020 Tell-Phone Deutschland GmbH Alarmeinrichtung oder Kostenregistrierungssystems ist ausgeschlossen. Schadenersatzzahlungen sind begrenzt auf EUR 45.000,00 je Schadenfall oder für zusammenhängende Schadenfälle auf maximal EUR 90.000,00/Jahr.

8.4 Schadeneratzforderungen des Vertragspartners sind innerhalb von vier Wochen nach Schadeneintritt schriftlich bei Tell-Phone Deutschland GmbH anzuzeigen. Ansonsten verfallen die betreffenden Schadenersatzansprüche.

8.5 In Bezug auf den öffentlichen internationalen Telekommunikationsverkehr sind die Verträge, Konventionen und Bestimmungen der Internationalen Fernmeldeunion anwendbar, um Haftungsfragen zu beurteilen.

8.6 Der Vertragspartner stellt Tell-Phone Deutschland GmbH von allen Schadenersatzansprüchen Dritter frei, die in Zusammenhang mit der Vertragsdurchführung durch den Vertragspartner stehen.

8.7 Der Vertragspartner haftet für die Nutzung und Missbrauch der Dienste und der diesbezüglich zugeteilten Nummer(n), Nutzername(n) und Passwörtern. Der Vertragspartner ist selbst verantwortlich für den Schutz der Daten, die er auf seinem System platziert.

8.8 Im Falle von höherer Gewalt hat der Vertragspartner keine Ansprüche gegen Tell-Phone Deutschland GmbH. Höhere Gewalt liegt beispielsweise vor, wenn Tell-Phone Deutschland GmbH seinen Verpflichtungen nicht nachkommen kann aufgrund von Krieg(sgefahr), Aufruhr, Feuer, Wasserschäden, Frost, Überschwemmungen, Erdbeben, Streik, Betriebsbe-setzung, behördliche Maßnahmen, Störungen bei der Energiezufuhr und Störungen in kommunikativen Verbindungen Dritter.

8.9 Tell-Phone Deutschland GmbH bietet eine Entstörzeit von Montag bis Freitags von 08:00 – 17:00 Uhr. Die Entstörung und Wiederherstellung beträgt im Standardvertrag 24 Stunden.

Artikel 9 Pflichten des Vertragspartners

9.1 Der Vertragspartner verpflichtet sich, bei der Vertragsausführung die Interessen von Tell-Phone Deutschland GmbH zu berücksichtigen. Der Vertragspartner wird Tell-Phone Deutschland GmbH bei der Lieferung der Dienste keinesfalls behindern. Es ist dem Vertragspartner nicht gestattet Handlungen vorzunehmen, von denen Tell-Phone Deutschland GmbH vermutet, dass sie Systeme von Tell-Phone Deutschland GmbH und/oder anderen Nutzern schädigen könnten, wie z. B. Hochladen von Programmen auf Systeme von Tell-Phone Deutschland GmbH.

9.2 Der Vertragspartner wird Tell-Phone Deutschland GmbH sämtliche Informationen verschaffen, die Tell-Phone Deutschland GmbH zur Instandhaltung der Dienste benötigt. Hierzu zählt unter anderem das rechtzeitige Melden von Adressänderungen und/oder Änderung von Rechnungsdaten.

9.3 Der Vertragspartner enthält sich gegenüber Tell-Phone Deutschland GmbH jeglicher Handlung oder Unterlassung, wenn dies im Widerspruch zu gesetzlichen und/oder vertraglichen Bestimmungen steht.

9.4 Der Vertragspartner unterstützt Tell-Phone Deutschland GmbH bei der Lieferung der Dienste, soweit dies zumutbar und redlich ist.

9.5 Falls die Lieferung der bestellten Dienste technisch nicht möglich ist, kann Tell-Phone Deutschland GmbH dem Vertragspartner ergänzende Bedingungen stellen, bevor diese geliefert werden. Falls der Vertragspartner diesen Bedingungen nicht entspricht, hat er keinen Anspruch auf Lieferung des Dienstes.

9.6 Produkte, bei denen Leistungen pauschal abgegolten werden (z. B. Flatrates) werden nicht für Mehrwertdienste- und Telekommunikationsdiensteanbieter und nicht für Betreiber von Massenkommunikationsdiensten, insbesondere Anbieter oder Betreiber von Faxbroadcastdiensten, CallCenter-, Telefonmarketingleistungen und Marktforschungsdienstleistungen angeboten. Pauschal abgegoltene Leistungen dürfen weiterhin nicht über eine dauerhafte Wählverbindung für die Vernetzung oder Verbindung von Standorten bzw. Telekommunikationsanlagen sowie für den Betrieb von Kassensystemen genutzt werden.

Artikel 10 Personen- und Verkehrsdaten

10.1 Tell-Phone Deutschland GmbH sammelt nur die für Lieferung der Dienste und Betriebsführung notwendigen Personen- und Verkehrsdaten. Die gesammelten Daten werden im Rahmen der geltenden Gesetze verwendet und lediglich zum Zwecke der Betriebsführung von Tell-Phone Deutschland GmbH genutzt. Der Vertragspartner erteilt hiermit seine ausdrückliche Zustimmung zur Verarbeitung und Nutzung der von ihm bekanntgegebenen Daten zur Einrichtung einer mit der Dienstleistung zusammenhängenden Datenbank durch Tell-Phone Deutschland GmbH. Diese Daten werden unter Beachtung der geltenden Datenschutzbestimmungen gespeichert und verwaltet. Weiteres auf www.tell-phone.de/datenschutzerklaerung/.

10.2 Zur Betriebsführung zählt unter anderem die Ausführung von Direktmarketing und individuelle Angebote von oder im Auftrag von Tell-Phone Deutschland GmbH.

10.3 Der Vertragspartner erteilt Tell-Phone Deutschland GmbH hiermit das Recht, seine Personendaten zur Aufnahme in ein (elektronisches) Telefonverzeichnis an Dritte weiterzugeben. Dies gilt nicht, sofern der Vertragspartner schriftlich Widerspricht.

10.4 Die Daten werden nicht länger bewahrt als für die Betriebsführung nötig oder durch Gesetzgebung oder befugte Behörden vorgeschrieben.

10.5 Tell-Phone Deutschland GmbH ist berechtigt, die Daten des Vertragspartners (darunter die Daten zur Nutzung und zur Abrechnung der Dienste) in einer automatisierten Datei aufzunehmen.

10.6 Tell-Phone Deutschland GmbH sorgt für die Sicherheit personenbezogener Daten durch organisatorische und technische Vorkehrungen.

Artikel 11 Vertragsdauer und Vertragsbeendigung

Sofern nichts Anderes vereinbart wurde, kann der Vertrag jederzeit zum Monatsende gekündigt werden. Ausnahme sind Verträge, die einen Tell-Phone Get-Connected Produkt beinhalten. Diese Produkte haben eine Mindestvertragslaufzeit von 24 Monaten und müssen mindestens 3 Monate zum Vertragslaufzeitende schriftlich gekündigt werden. Bei Nichtkündigung verlängert sich der Vertrag um weitere 12 Monate.

Artikel 12 Anwendbares Recht

12.1 Auf Vertrag, Angebote und Rechnungen von Tell-Phone Deutschland GmbH findet das deutsche Recht Anwendung. 

12.2 Soweit Tell-Phone Deutschland GmbH und der Vertragspartner schriftlich nichts Anderes vereinbart haben, wird für alle sich aus diesen Allgemeinen Geschäftsbedingungen oder dem Vertrag ergebenden Rechtsstreitigkeiten Kiel als Gerichtsstand vereinbart.

Artikel 13 Änderungen der AGB und Schlussbestimmungen

13.1 Tell-Phone Deutschland GmbH ist berechtigt, die Allgemeinen Geschäftsbedingungen zu ändern, die sodann nach Ablauf einer bekanntzugebenden Frist Anwendung finden. Änderungen der Allgemeinen Geschäftsbedingungen können auf der Rechnung bekanntgegeben werden. Die Änderungen treten 14 Tage nach Bekanntmachung in Kraft.

13.2 Diese Allgemeinen Geschäftsbedingungen können auf der Webseite von Tell-Phone Deutschland GmbH eingesehen werden.

13.3 Falls eine oder mehrere Bestimmung(en) dieser Allgemeinen Geschäftsbedingungen durch gerichtliche Entscheidung oder auf andere Art und Weise als unanwendbar erklärt werden, wird die Gültigkeit der übrigen Bestimmungen hiervon nicht berührt.